Kinder, deren Väter keine Staatsbürger Bhutans sind, bekommen keinen Pass.
Bhutan und seine 750.000 EinwohnerInnen sind weltweit bekannt für das so genannte „Bruttonationalglück“, das 1972 zum obersten Ziel der nationalen Politik ausgerufen wurde. Es bröckelt aber, wenn man auf die strengen Gesetze, die aktuell die Staatsangehörigkeit Bhutans regeln, blickt. Laut Verfassung sind alle Kinder, deren beide Elternteile bhutanesische StaatsbürgerInnen sind, von Geburt an ebensolche. Wenn der Vater aber unbekannt oder kein Staatsbürger Bhutans ist, bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft auch nicht. Damit werden ihm auch der Zugang zu vielen Sozialleistungen, Rechten und auch die Ausstellung eines Reisepasses verwehrt.
Viele BloggerInnen drängen auf eine Gesetzesänderung: Vishal Arora hat einen Film über das Thema gedreht. Er macht u.a. auf den wachsenden Alkoholismus aufmerksam, der zu Missbrauch, vorehelichem und ungeschütztem Geschlechtsverkehr führt. Abtreibung ist außer in Ausnahmefällen in Bhutan illegal. Blogger Passu schreibt dazu, dass Abtreibung nicht mit Eiscreme zu vergleichen sei, die jeder und jedem schmeckt, wenn es sie gibt. Sie sei der allerletzte Ausweg für Frauen in einer verzweifelten Lage.
Yeshey Dorji gibt in seinem Blog zu bedenken, dass die Zugehörigkeit eines Kindes zu Bhutan eindeutiger über die Mutter garantiert werden kann als über die Vaterschaft. Er macht auch auf die alten matrirachalen Strukturen in der bhutanesischen Gesellschaft aufmerksam – und den daraus resultierenden Widerspruch zu den Gesetzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierung bald rechtliche Reformen für Gleichberechtigung aller einleitet – für viele wäre das ein großes Stück vom Glück.
Rezwan aus Bangladesch bloggt seit 2013 auf verschiedenen Portalen. Er übersetzt auch andere Blogs auf seine Muttersprache Bengali.
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